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Bis in den Nachmittag hinein dauerte die erste Tagung der SMV in diesem Schuljahr. Zuerst in der Aula der Berufsschule, später in der eigenen. Zahlreiche Vorschläge für die Mitgestaltung des Schullebens wurden von Seiten der Klassensprecher vorgebracht. Nicht alles lässt sich umsetzen. Nichtsdestotrotz wurde rege diskutiert: Was ist machbar und was nicht?
Dabei sollte auch der soziale Aspekt von Schule berücksichtigt werden, schließlich trägt man Verantwortung. Darauf konnten sich die Jungen schnell verständigen. Eine SMV ist kein Vergnügungsausschuss. In Gruppen wurden verschiedene Projekte geplant, die im Verlaufe des Schuljahres zur Ausführung kommen sollen und für die diese Gruppen verantwortlich sind:
 
Der Kaffee- und Kuchenverkauf am Elternsprechtag, eine Nikolausaktion am 5. Dezember, eine Faschingsdisco für die Schüler der Jahrgänge 5 und 6, die Gestaltung einer Litfasssäule als SMV-Ecke, gleichzeitig Beiträge für die Homepage, ein SMV-Ausflug, die Schülernachhilfe, der von Mentoren betreute Pausensport
Außerdem soll der SMV-Raum gestaltet und eingerichtet werden. 
 
Jeder, der mitmachen will, die SMV unterstützen oder eigene Ideen hat, ist natürlich herzlich willkommen. Meldet euch bei den Verbindungslehrern, Herrn Daxl und Herrn Vesper oder bei den Schülersprechern.
 
Im Rahmen der Schülermitverantwortung soll allen Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule ihrem Alter entsprechend mitzugestalten. Dabei gibt es neben den Rechten auch einige Pflichten, die zu beachten sind.
 
Zu den Aufgaben gehören:
 
1.      die Durchführung von Veranstaltungen
2.      die Übernahme von Ordnungsaufgaben
3.      die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler und
4.      die Mithilfe bei der Konfliktlösung
 
 
Zu den Rechten gehört es:
 
  1. in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden (Informationsrecht)
  2. Wünsche und Anregungen der Schüler an Lehrkräfte, die Schulleitung und den Elternbeirat zu übermitteln (Anhörungs- und Vorschlagsrecht)
  3. auf Antrag der betroffenen Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen (Vermittlungsrecht)
  4. Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, bei der Schulleitung und im Schulforum vorzubringen (Beschwerderecht)
  5. bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen und im Schulforum mitzuwirken,
  6. zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne zum Unterricht Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten
 
 
 
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