| Funktionen des Elternbeirats |
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Wie setzt sich der Elternbeirat zusammen?Nach Art.66 BayEUG ist für je 50 Schüler einer Schule ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen. Der Elternbeirat hat jedoch mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder. Die Wahlen zum Elternbeirat werden zu Beginn eines Schuljahres durchgeführt. Für jedes die Schule besuchende Kind wird ein Stimmzettel ausgegeben. Stimmberechtigt sind nur die bei der Wahl anwesenden Wahlberechtigten. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte in der ersten Sitzung einen Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt zwei Jahre.
Welche Aufgaben hat der Elternbeirat?Nach Art.65 BayEUG gehört zu den Aufgaben des Elternbeirats u.a.:
Welche Rechte hat der Elternbeirat?§ 98 RSO legt fest, dass die Zustimmung des Elternbeirats erforderlich ist für die Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen, Lehr- und Studienfahrten sowie von Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches. Ferner ist dort aufgeführt, worauf sich die Wünsche, Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats insbesondere beziehen:
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